Sparkassenverbände verweigern Verantwortung für Finanzkrise der WestLB

Noch 2004 strebten die Sparkassenverbände  „Rheinischer Sparkassen- und Giroverband (RSGV)“ sowie die „Westfälisch-Lippischer Sparkassen- und Giroverband (WLSGV)“ nach mehr Finanzmacht und beteiligten sich mit zusammen über 50 Prozent Aktionärsanteil bei der WestLB AG. Der erworbene Finanzkorb erweist sich nun als leerer Finanzkrisen-Hungerkorb!

Kaum ein Jahr im Amt, tritt der Vorstandsvorsitzende der finanzkrisengeschüttelten Landesbank WestLB AG, Heinz Hilgert, wie am Montag bekannt wurde, zurück. Sein bisheriger Stellvertreter, Dietrich Voigtländer übernimmt kommissarisch zunächst den Vorsitz!

Verlautbarungen zufolge, sieht sich die WestLB gezwungen,  Schrottpapiere im Wert von 80 Milliarden Euro auszulagern, für deren Gegenwert die Eigner der Bank allerdings weiter haften müssen. Die angestrebte Gründung einer BadBank, für deren zu erwartende Verluste die Eigner der Bank haften müssen ist Teil eines Verschlankungsprogramms, das die EU Kommission als Voraussetzung fordert, der WestLB finanziell unter die Arme zu greifen.

Hilgert kommentierte seinen Rücktritt, daß er unter der Voraussetzung, daß die WestLB nicht gerettet werden könne, wenn die Anteilseigner die Verluste nicht mittragen würden. Dies sind zu 51 Prozent die zwei Sparkassenverbände  Rheinischer Sparkassen- und Giroverband (RSGV) sowie Westfälisch-Lippischer Sparkassen- und Giroverband (WLSGV) und zu 38 Prozent das Land NRW.

Die Sparkassenverbände  stellen sich quer, weil sie nicht bereit oder auch fähig sind, die zu erwartenden Verluste auf ihr eigenes Konto zu verbuchen. Die Verluste solle das Land Nordrhein-Westfalen alleine tragen. Bereits im Februar beantwortete Ministerpräsident Jürgen Rüttgers (CDU) dieses Ansinnen mit der Aussage, daß das Bundesland „nichts zu verschenken“ hätte!

Auf der Suche nach einem Platz an der Sonne strebten die zwei Sparkassenverbände ins Spielcasino der Derivatenwelt und nun im Angesicht der Verluste und der damit zu tragenden Verantwortung erwarten sie von anderen die Übernahme der nahezu untragbaren Verantwortung.
Ein erschütternder wirtschaftlicher Handlungsstil.

Vielleicht hätten die Sparkassen gründlicher ihr Leitbild, nämlich das Sparkassengesetz studieren sollen. Hier ein Auszug:

§2
Aufgaben, öffentlicher Auftrag
(1) Die Sparkassen haben als kommunale Wirtschaftsunternehmen die Aufgabe, vorrangig im Gebiet ihres Errichtungsträgers die Versorgung mit geld- und kreditwirtschaftlichen Leistungen zu sichern.

(2) Die Sparkassen stärken als öffentliche Banken den Wettbewerb im Kreditgewerbe. Sie erbringen ihre Leistungen für die Bevölkerung, die Wirtschaft, den Mittelstand und die öffentliche Hand nach wirtschaftlichen Grundsätzen und den Anforderungen des Marktes. Die Sparkassen fördern die Vermögensbildung breiter Bevölkerungsschichten sowie die Erziehung junger Menschen zu eigenverantwortlichem wirtschaftlichem Verhalten. Sie tragen zur Verbesserung der Eigenkapitalausstattung insbesondere junger und mittelständischer Unternehmen im Geschäftsgebiet bei. Die Sparkassen tragen zur Finanzierung der Schuldnerberatung bei. Die Träger entscheiden über die Verteilung dieser Mittel an die Träger der Schuldnerberatung. Mit ihrer Aufgabenerfüllung dienen die Sparkassen dem Gemeinwohl.

(3) Die Sparkassen nehmen von jedem Spareinlagen in Euro an. Sie können Spareinlagen auch in ausländischer Währung annehmen.

(4) Die Sparkassen führen für natürliche Personen aus ihrem Geschäftsgebiet auf Antrag Girokonten, es sei denn, die Führung eines Girokontos ist einer Sparkasse im Einzelfall aus wichtigem Grund nicht zuzumuten.

(5) Die Sparkassen können alle banküblichen Geschäfte betreiben, soweit in diesem Gesetz oder in aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen nichts anderes bestimmt ist. Das Bauspar- und Investmentfondsgeschäft ist bevorzugt im Verbund mit den bestehenden Unternehmen der Sparkassenorganisation, das Versicherungsgeschäft bevorzugt mit den öffentlich-rechtlichen Versicherern zu betreiben. Sparkassen können im Rahmen ihrer Aufgaben nach wirtschaftlichen Grundsätzen Beteiligungen eingehen, soweit die Bestimmung über die Verwendung des Jahresüberschusses (§ 20) eingehalten wird.

§ 3
Trägerverantwortung
(1)Die Sparkasse haftet für ihre Verbindlichkeiten mit ihrem gesamten Vermögen. Soweit Stammkapital durch Einlagen gebildet wurde, ist die Haftung der Träger hierauf beschränkt. Im Übrigen haften die Träger der Sparkasse nicht für deren Verbindlichkeiten.
… Zitatende

Der Text spricht für sich. Und die Realität der Finanzkrise in diesem Falle auch.
Weder die Sparkassen, noch das Land, noch die WestLB selbst dienten dem Gemeinwohl, sondern dem Gemeinweh! Der Aufschrei und die Gegenwehr des Volkes wäre eine verständliche Reaktion!

© Harald Schuster

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