Finanzkrise trotz Bankenregelwerk BASEL EINS und BASEL ZWEI!
Obwohl die Mitgliedsländer in den Regelwerken Basel EINS (1988, erweitert 1996) und ZWEI (2007) gerade die Risiken für Banken minimieren wollten, hinderte dies nicht die Pleiten und Krisen internationaler Banken. Nun fordert die Bundesregierung selbst eine EU-Verordung der befristeten Aufweichung der Eigenkapitalrücklage-Regeln aus Basel II.
Aufgrund der Wertverluste, die viele Kreditinstitute wegen überbewerteter und verlustträchtiger Wertpapiere verkraften müssen, schmelzen Eigenkapitalrücklagen hinweg. Bei 7% Eigenkapital von der Gesamtrisikosumme droht Kreditinstituten die Insolvenz, weil sie laut der europäischen Bilanzregeln dann als zahlungsunfähig gelten. Eigenkapitalrücklagen dienen jedoch gerade dazu, Ausfallrisiken abfangen zu können.
Durch die Finanzkrise stagniert nun auch die Realwirtschaft. Auftragsrückgang und Rezession brechen sich Bahn. Um sich in dieser Situation behaupten und überleben zu können, benötigen viele Unternehmen frisches Geld in Form von Krediten. Doch gerade die können von selbst betroffenen Kreditinstituten nur zögerlich ausgegeben werden, solange sie am Rücklagenlimit entlangbalancieren und sich beispielsweise von der europäischen Zentralbank selbst Kredit beschaffen müssen.
Dies verstärkt den rezessiven Effekt auf die Gesamtwirtschaft. Deswegen will Steinbrück und Merkel eine vorübergehende Lockerung der Bilanzregeln als antizyklische Maßnahme gegen den massiven Abschwung. Andererseits könnten Banken, die Kredite bis zu ihren Leistungsgrenzen vergeben, im Falle der Zahlungsunfähigkeit von Kreditnehmern in erneute Schwierigkeiten geraten. Die Regierung hat scheinbar nur die Wahl zwischen Pest und Cholera.
Hintergrund von Basel I und Basel II
1974 wurde der Basler Ausschuss von den Zentralbanken und Bankaufsichtsbehörden der G-10-Staaten zum Zweck der Festlegung hoher und einheitlicher Standards für das Bankenwesen ins Leben gerufen. Alle drei Monate trifft sich der Ausschuss in der Bank für internationalen Zahlungsausgleich in Basel. Die Beschlüsse des Ausschusses gestalten sich als empfohlene Leitlinien, die die Mitgliedsstaaten in nationales Recht umsetzen sollen.
Zu den Mitgliedern zählen Belgien, Kanada, Frankreich, Deutschland, Italien, Japan, Luxemburg, Niederlande, Spanien, Schweden, Schweiz, Vereinigtes Königreich und die USA. Im März 2009 wurden dann weitere Mitgliedsstaaten aufgenommen: Australien, Brasilien, China, Indien, Korea, Mexiko und Russland.
1988 zeichnete sich ein kritischer Abfall der Eigenkapitalbestände weltwirtschaftssystemrelevanter Banken aufgrund vieler Insolvenzen von Kreditnehmern ab. Um Insolvenzen solcher Banken mit folgendem Geldverlust der Sparer und Anleger zu vermeiden, zielte Basel I, auch Basler Akkord genannt, auf eine risikobewertete Eigenkapitalhöhe von mindestens 8% der aktiven Bilanzsumme, die vorgehalten werden muss.
Während Staatsschulden bei den Banken als unriskant gelten, müssen Bankschulden mit 20%, Hypotheken mit 50% und Unternehmen und Privatkunden zu 100 % besichert werden. Besicherung bedeutet jeweils 8% vom Ausfallrisiko. Wenn beispielsweise eine Hypothek 100.000 Euro beträgt, müssen 50%, also 50.000 Euro besichert werden. Das bedeutet, dass 8% von 50.000 Euro dafür als Eigenkapitalrücklage zur Risikominimierung gebildet werden müssen, also 4.000 Euro!
1996 nahm der Basler Ausschuss eine Rücklage entsprechend gegen Marktrisiken hinzu. Kritikern war diese Risikobewertung jedoch zu undifferenziert und mit fehlender wirtschaftswissenschaftlicher Berechnungsformel.
Dazu gehört vor allem exakte Einbeziehung der Bonität von Kreditnehmern, von Marktpreisrisiken und Risiken aus internationalen Finanzmarktoperationen der Banken. Weiter beinhaltete Basel II die sehr wichtige Verstärkung der Bankenaufsicht und der Transparenzanforderung an Banken. In Deutschland ist für die Bankenaufsicht die BaFin zuständig.
So ratifizierte der Basler Ausschuss 1999 Basel I weiter und entwarf die Eigenkapitalvorschriften „Basel II“, die in EU-Richtlinien gegossen und ab 01.01.2007 von allen Finanzinstituten der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union verbindlich umgesetzt werden müssen. In Deutschland findet sich die Umsetzung vor allem im Kreditwesengesetz. Obwohl die USA Basel II anregte, verzögerte sie die Umsetzung bis hin zur aktuellen Finanzkrise.
Kritik
Obwohl man seit dem Börsencrash von 1929 die Wirkung von Dominoeffekten auf den Finanzmärkten kennt und wissenschaftlich einschätzen kann, seit 20 Jahren ein Basel I und seit 10 Jahren Basel II existieren, verhöhnt die aktuelle Finanzkrise all diese Bemühungen wie ein böser Dämon.
Die Verfilzungen der Bankenaufsichten, der nationalen Zentralbanken und der Börsen sowohl institutionell als auch personell haben diese Regelwerke aufgeweicht und ad absurdum geführt. Viel zu zaghafte und undifferenzierte Kontrollen, - Interessenüberlagerungen beispielsweise der amerikanischen Fed, die sowohl als Zentralbank als auch als privatwirtschaftliche Bank agiert, ähnlich wie die Landesbanken hierzulande als Ableger der Bundesbank, - sind der Stoff, aus dem die Finanzkrise besteht.
Paradoxe Interventionen in einem labilisierten Weltwirtschaftssystem
Nun werden die Töne aus dem Wirtschafts- und Finanzministerium immer lauter, dass die Banken viel zurückhaltend bei der Kreditvergabe seien, obwohl sie das Geld für 1% Zins so günstig wie noch nie über die europäische Zentralbank beschaffen können. So hat die Bundesregierung in Persona Kanzlerin Merkel einen Vorstoß in der Europäischen Union zur vorübergehenden Abmilderung der Basel II-Eigenkapital-Rücklagevorschriften unternommen.
Neusten Meldungen zufolge erwägt Finanzminister Steinbrück inzwischen sogar eine direkte Kreditvergabe an Konzerne über die Bundesbank und europäische Zentralbank. Das entspricht natürlich nicht der klassischen Marktphilosophie von Angebot und Nachfrageregelung ohne Staat. Doch auch die amerikanische Fed vergibt bereits direkte Kredite an Unternehmen.
Der Staat selbst würde somit zum direkten Marktteilnehmer am Interface zwischen Geld und Realwirtschaft und setzte die Banken damit unter Druck. Allein an diesem Beispiel wird die markttechnische Schizophrenie deutlich, indem sich Deutschland und die Welt befindet.
Die aktuelle Finanzkrise erfordert einerseits sofortige Krisenintervention der Staaten, um das Schlimmste zu verhindern, andererseits tun sie dies mit jenen Instrumentarien und Techniken, denen sie eigentlich Fesseln anlegten. Diese paradoxen Interventionen werden von Fachleuten als keine nachhaltigen Lösungen für das momentane Weltfinanzmarktgebahren angesehen.
Ob daraus Inflationen oder Deflationen erwachsen, wenn Geld in den Markt gepumpt wird, während die Nachfrage in eine extreme Flaute geraten ist, weiß momentan keiner genau. Eine nachfolgende Inflation gilt als sehr wahrscheinlich, auch angesichts der florierenden Wertpapierentwertungen. Doch die Interventionen selbst nagen an den Säulen der Wirtschaftssysteme, weichen sie doch die Stabilitätsmerkmale sozialer Marktwirtschaften auf.
Idee: Gewaltenteilung im Weltfinanzsystem
Das an Krückstöcken gehende Weltwirtschaftssystem scheint noch mehr in Not geraten zu müssen, bevor sich die Weltgemeinschaft zu einer Weltwirtschaftsreform durchringt. So wie die Gewaltenteilung in Demokratien funktioniert, müsste auch die Gewaltenteilung in Finanzmärkten funktionieren, soll ein Weltfinanzsystem solide werden.
Sowohl die geldgebende, als auch die damit handelnde und vor allem die wachende Gewalt bedürften völlig unabhängiger Institutionen ohne die momentanen Verflechtungen des internationalen Finanzkapitals, will man ein stabiles, der allgemeinen weltweiten Wohlfahrt dienendes Finanzsystem bekommen.
Wird aus der momentanen Finanzkrise nicht diese Konsequenz gezogen, sind extremistische Verwerfungen in den Nationalstaaten zu befürchten. Von nächsten Finanzmarkteruptionen ganz zu schweigen. It’s time for a change!
© Autor: Harald Schuster
Tags: Bankenaufsicht, Basel, Deflation, EU, Inflation, Insolvenz, Rezession
